Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Gemeindeordnung 1973
§/Artikel/Anlage
§ 66
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NÖ GO 1973
Index
10 Organisation der Gemeindeverwaltung
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 66Paragraph 66
Abstimmungsergebnis und Durchführung
(1)Absatz eins,Das Abstimmungsergebnis ist spätestens am dritten Tag nach dem Abstimmungstag kundzumachen und unterliegt keinem Rechtsmittel.
(2)Absatz 2,Die gestellte Frage gilt als bejaht, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf “Ja” lauten. Wenn über zwei oder mehrere Varianten entschieden wurde, so gilt die Variante als erwählt, auf die die meisten Stimmen entfallen.
(3)Absatz 3,Das Ergebnis der Volksbefragung ist dem zuständigen Organ der Gemeinde zur ordnungsgemäßen Behandlung zuzuleiten.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2019
Gesetzesnummer
20000105
Dokumentnummer
LNO40001736