§ 1Paragraph eins
Höhe der Fischereikartenabgabe
Die Höhe der Fischereikartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
für die Jahresfischereikarte
bei jährlicher Bezahlung
25,30 Euro
bei dreijähriger Bezahlung
50,70 Euro
für die Fischereigastkarte
15,20 Euro