Landesrecht konsolidiert Burgenland

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Burgenländisches Energieeffizienzgesetz § 11

Kurztitel

Burgenländisches Energieeffizienzgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 105/2025

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

30.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Bgld. EEG

Index

8206 Energieeinsparung, Heizung, Wärmeschutz

Text

Paragraph 11

Rechenzentren

Rechenzentren mit einem nominalen Gesamtenergieinput von mehr als 1 MW haben die Abwärme oder andere Anwendungen für die Wärmerückgewinnung zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies im Einklang mit der Kosten-Nutzen-Analyse (Paragraph 12,) technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbar ist.

Im RIS seit

30.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

20001550

Dokumentnummer

LBG40028909

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2025/105/P11/LBG40028909

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