Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verzugszinsen
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
18.01.1842
Außerkrafttretensdatum
31.07.2002
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Beachte
Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.
Titel
Justiz-Hofdecret vom 18. Jänner 1842, an sämmtliche Appellationsgerichte; sämmtlichen Länderstellen bekannt gemacht mit Hofkanzlei-Decret vom 28. Jänner 1842.
StF: JGS Nr. 592/1842
Präambel/Promulgationsklausel
Ueber die Frage: ob die Anwendung des §. 1333 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nicht auch auf verzögerte Leistungen von Gegenständen, die einen erweislichen Geldwerth haben, auszudehnen sei, haben Seine k. k. Majestät über allerunterthänigsten Vortrag der obersten Justizstelle vom 18. October 1841 mit Allerhöchster Entschließung vom 11. December 1841 die nachstehende Erläuterung zu genehmigen geruht:Ueber die Frage: ob die Anwendung des Paragraph 1333, des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nicht auch auf verzögerte Leistungen von Gegenständen, die einen erweislichen Geldwerth haben, auszudehnen sei, haben Seine k. k. Majestät über allerunterthänigsten Vortrag der obersten Justizstelle vom 18. October 1841 mit Allerhöchster Entschließung vom 11. December 1841 die nachstehende Erläuterung zu genehmigen geruht:
Schlagworte
Hofdekret, Justizhofdekret, Hofkanzleidekret, Geldwert, Zinsenrechts-Änderungsgesetz - ZinsRÄG (
BGBl. I Nr. 118/2002)
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025
Gesetzesnummer
10001646
Dokumentnummer
NOR11001668
Alte Dokumentnummer
N2184214950P