Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2 § 0

Kurztitel

Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 43/2025

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.04.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit

Titel

Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2025 (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58. BR: AB 7037 S. 709.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.

_________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,.

Im RIS seit

27.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2025

Gesetzesnummer

20012861

Dokumentnummer

NOR40269019

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/43/P0/NOR40269019

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