Bundesrecht konsolidiert

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Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau) § 0

Kurztitel

Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 197/2023

Typ

Vertrag – Moldau

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.08.2023

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau zur Durchführung der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
StF: BGBl. III Nr. 197/2023

Sprachen

Deutsch, Englisch, Rumänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau (im Folgenden „die Vertragsparteien“),

  • Strichaufzählung
    in Bekräftigung ihres Willens, ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie bei derVerhinderung, Aufdeckung und polizeilichen Ermittlung von Straftaten zuverstärken,
  • Strichaufzählung
    getragen vom Wunsch, die schnelle und umfassende Durchführung der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa,unterzeichnet in Wien am 5. Mai 20061 (im Folgenden „die Konvention“) in der bilateralen Zusammenarbeit zu gewährleisten,
  • Strichaufzählung
    fest entschlossen, einen Beitrag zur vollen Durchführung der Konvention auch durch die weiteren Vertragsparteien zu leisten,
  • Strichaufzählung
    mit dem Ziel, die Sicherheit der Bürger der Republik Österreich und der Republik Moldau zu erhöhen,
  • Strichaufzählung
    auf der Grundlage von Artikel 34 Absatz 1 der Konvention,

haben Folgendes vereinbart:

__________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2011,.

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Im RIS seit

12.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023

Gesetzesnummer

20012426

Dokumentnummer

NOR40257544

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2023/197/P0/NOR40257544

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