Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Republik Kap Verde, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die bisherige erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit zu erweitern und zu vertiefen,
– in dem Wunsch, die Umsetzung der besonderen Partnerschaft EU / Kap Verde zu unterstützen,
wie folgt übereingekommen: