(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 59/2013)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2013,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2007 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Fakultativprotokoll tritt gemäß seinem Art. VI Abs. 1 mit 19. August 2010 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2007 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Fakultativprotokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch sechs, Absatz eins, mit 19. August 2010 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:
Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Deutschland, Frankreich, Guatemala, Jamaika, Kenia, Liechtenstein, Mali, Monaco, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Vereinigtes Königreich.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
Vereinigtes Königreich:
Ferner hat das Vereinigte Königreich am 19. Februar 2013 mitgeteilt, dass das Fakultativprotokoll auch auf die Insel Man Anwendung findet.