Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
PRÄAMBEL
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit in zahlreichen Sektoren zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
IN DER ÜBERZEUGUNG; dass die Förderung und der Schutz von Investitionen dazu beitragen werden, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie den Investitionsfluss und Technologietransfer zwischen den Vertragsparteien anzuregen im gegenseitigen Interesse ihrer Entwicklung und des wirtschaftlichen Wohlstands sowie entsprechend den Normen und Regeln des Völkerrechts, denen beide Vertragsparteien anhängen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: