Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE DEMOKRATISCHE BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für die Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: