Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Russische Föderation)
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
30.12.2002
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
13.04.2000
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA der Russischen Föderation plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF:
BGBl. III Nr. 10/2003 (NR: GP XXI
RV 108 AB 324 S. 41. BR:
AB 6234 S. 669.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Russisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 4. Jänner 2001 bzw. 29. November 2002; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 30. Dezember 2002 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 4. Jänner 2001 bzw. 29. November 2002; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 30. Dezember 2002 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Anmerkung
1. Artikel 26.1 und 26.2 wurden als Artikel 26a und 26b dokumentiert.
2. Die Erklärung Österreichs anlässlich des Protokolls zur Abänderung des Abkommens,
BGBl. III Nr. 89/2019, wurde als Anlage 2 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2023
Gesetzesnummer
20002582
Dokumentnummer
NOR30002823