Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
unter Hinweis auf den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und den Notenwechsel betreffend die Todesstrafe, unterzeichnet in Wien am 31. Jänner 1930 1), und das Zusatzabkommen hiezu, unterzeichnet in Wien am 19. Mai 1934 2);
unter Feststellung, daß sowohl die Republik Österreich als auch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenwärtig die Bestimmungen dieses Vertrages anwenden;
in dem Wunsch, eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen und zu diesem Zweck einen neuen Auslieferungsvertrag zu schließen;
haben folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 287/19301) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1930,
2) Kundgemacht in BGBl. II Nr. 257/19342) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 1934,