Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. November 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 61 Abs. 3 mit 6. Februar 1997 provisorisch und gemäß seinem Art. 61 Abs. 1 mit 14. Februar 1997 definitiv in Kraft getreten.Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 61, Absatz 3, mit 6. Februar 1997 provisorisch und gemäß seinem Artikel 61, Absatz eins, mit 14. Februar 1997 definitiv in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:
China, Côte d’Ivoire, Indonesien, Irland, Japan, Malaysia, Niederlande, Schweden, Spanien, Sri Lanka, Thailand und Vereinigte Staaten.
Die nachstehend genannten Staaten und Organisationen haben erklärt, das Übereinkommen provisorisch anzuwenden:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Nigeria und Vereinigtes Königreich.