Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Mai 1997 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 41 Abs. 4 für Österreich mit 16. Mai 1997 provisorisch in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Mai 1997 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 41, Absatz 4, für Österreich mit 16. Mai 1997 provisorisch in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder endgültig unterzeichnet:
Australien, Bolivien, China, Dänemark, Ecuador, Ghana, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kanada, Republik Korea, Liberia, Malaysia, Myanmar, Neuseeland, Norwegen, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Vereinigte Staaten.
Nachstehende Staaten bzw. Organisation wenden das Übereinkommen provisorisch an:
Ägypten, Belgien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Honduras, Kamerun, Kolumbien, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Luxemburg, Niederlande (für das Königreich Europa), Philippinen, Spanien, Vereinigtes Königreich.