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Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung § 0

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 149/2026

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Titel

Kundmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
StF: BGBl. II Nr. 149/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 205 aus 2022,, wird verlautbart:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Landesverteidigung für den Zeitraum vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2031

Inhaltsverzeichnis

Präambel

1. Hauptstück, Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

Paragraph eins,

Ziele

Paragraph 2,

Maßnahmen zur Zielerreichung

Paragraph 3

Kennzahlen und Implementierungsplan

2. Hauptstück, Rahmenbedingungen und Umsetzung

Paragraph 4,

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 5,

Dienstpflichten

Paragraph 6,

Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisations- und Personalentwicklung

Paragraph 7,

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 8,

Informationsarbeit

Paragraph 9,

Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

Paragraph 10,

Grundsätze für die Ausbildung bzw. Laufbahnplanung

Paragraph 11,

Soziales Lagebild

Paragraph 12,

Zusammensetzung von Gremien

Paragraph 13,

Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Paragraph 14,

Karenz

Paragraph 15,

Teilzeitarbeit

Paragraph 16,

Kinderbetreuung

Paragraph 17,

Mentoring Programme allgemein

Paragraph 18,

Gleichbehandlungs- und Frauenbeauftragte

Paragraph 19,

Informationsrechte

3. Hauptstück, Maßnahmen zur Förderung von Soldatinnen

Paragraph 20,

Absolventinnentreffen

Paragraph 21,

Mentoring Programm für Soldatinnen

Paragraph 22,

Ausrüstung und Infrastruktur für Soldatinnen

Paragraph 23,

Laufbahnplanung für Soldatinnen

4. Hauptstück, Schlussbestimmungen

Paragraph 24,

Schlussbestimmungen

Präambel

  1. Absatz eins,Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) gibt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst ab.
  2. Absatz 2,Gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) besteht die rechtliche Verpflichtung, einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen entgegenzuwirken (Frauenförderungsgebot). Eine Unter-repräsentation von Frauen ist dann gegeben, wenn der Anteil der Frauen im Bereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Die Dringlichkeit der beruflichen Förderung von Frauen ergibt sich aus dem jeweiligen Ausmaß der gegenwärtigen Unterrepräsentation.
  3. Absatz 3,Der vorliegende Frauenförderungsplan des BMLV ist ein Instrument, um den schrittweisen Abbau von bestehenden institutionell oder organisatorisch begründeten Ungleichbehandlungen von weiblichen Bediensteten zu unterstützen und der Unterrepräsentanz von weiblichen Zivilbediensteten sowie von Soldatinnen im BMLV zielorientiert und nachhaltig entgegen zu wirken.
  4. Absatz 4,Der Frauenförderungsplan des BMLV legt nachfolgend Ziele und Maßnahmen zur Frauenförderung fest. Diese Maßnahmen werden zur besseren Messbarkeit, Sichtbarkeit sowie Überprüfung der Umsetzung in einem Implementierungsplan mit entsprechenden Kennzahlen hinterlegt. Dieser in der Anlage befindliche Implementierungsplan soll nach jeweils zwei Jahren über den Stand der Umsetzung berichten und ist demzufolge an die aktuelle Entwicklung anzupassen.

Schlagworte

Inh
Organisationsentwicklung, Gleichbehandlungsbeauftragte

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2026

Gesetzesnummer

20013198

Dokumentnummer

NOR40278623

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2026/149/P0/NOR40278623

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