Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 90/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.05.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020
StF: BGBl. II Nr. 90/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2024,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

22.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20012887

Dokumentnummer

NOR40269342

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/90/P0/NOR40269342

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