Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.06.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019
StF: BGBl. II Nr. 145/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2023,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

11.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024

Gesetzesnummer

20012601

Dokumentnummer

NOR40262390

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/145/P0/NOR40262390

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