Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 274/2023 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 162/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2023

Außerkrafttretensdatum

30.04.2024

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 162/2024

Titel

Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, mit der der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird
StF: BGBl. II Nr. 274/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Arbeitsverfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2023, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Absatz 3, angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 14. September 2023 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

Im RIS seit

18.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2024

Gesetzesnummer

20012357

Dokumentnummer

NOR40255673

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/274/P0/NOR40255673

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