(2)Absatz 2,Bei Übertragung von Zahlstellenaufgaben gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2021/2116 hat die AMA eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Eine Übertragung von Zahlstellenaufgaben liegt auch vor, wenn durch Verordnung gemäß § 6 MOG 2021 oder durch Sonderrichtlinien gemäß § 19a MOG 2021 andere Einrichtungen mit Aufgaben der Zahlstelle betraut werden.Bei Übertragung von Zahlstellenaufgaben gemäß Artikel 9, der Verordnung (EU) 2021/2116 hat die AMA eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Eine Übertragung von Zahlstellenaufgaben liegt auch vor, wenn durch Verordnung gemäß Paragraph 6, MOG 2021 oder durch Sonderrichtlinien gemäß Paragraph 19 a, MOG 2021 andere Einrichtungen mit Aufgaben der Zahlstelle betraut werden.