Bundesrecht konsolidiert

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2. Verordnung betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

2. Verordnung betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 154/2020 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.04.2020

Außerkrafttretensdatum

31.07.2024

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Titel

2. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind
StF: BGBl. II Nr. 154/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 3 b, Absatz 3, des ABBAG-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2014,, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020,, wird im Einvernehmen mit dem Vizekanzler verordnet:

Schlagworte

COFAG Sammelgesetz (BGBl. I Nr. 86/2024)

Im RIS seit

14.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20011122

Dokumentnummer

NOR40222641

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2020/154/P0/NOR40222641

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