Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 126/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 246/2023

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

31.08.2023

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Titel

Kundmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
StF: BGBl. II Nr. 126/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2019,, wird verlautbart:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Landesverteidigung für den Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2025

INHALTSVERZEICHNIS

Präambel

1. Hauptstück, Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

Paragraph eins,

Ziele

Paragraph 2,

Maßnahmen

2. Hauptstück, Allgemeine Bestimmungen, Gleichbehandlungsbeauftragte und Schlussbestimmungen

Paragraph 3,

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 4,

Gleichbehandlungsbeauftragte

Paragraph 5,

Schlussbestimmungen

Präambel

  1. Absatz eins,Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) gibt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst ab.
  2. Absatz 2,Gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz besteht die rechtliche Verpflichtung, einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen entgegenzuwirken (Frauenförderungsgebot). Eine Unterrepräsentation von Frauen ist dann gegeben, wenn der Anteil der Frauen im Bereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Die Dringlichkeit der beruflichen Förderung von Frauen ergibt sich aus dem jeweiligen Ausmaß der gegenwärtigen Unterrepräsentation.
  3. Absatz 3,Der vorliegende Frauenförderungsplan des BMLV ist ein Instrument, um den schrittweisen Abbau von bestehenden institutionell oder organisatorisch begründeten Ungleichbehandlungen von weiblichen Bediensteten zu unterstützen und der Unterrepräsentanz von weiblichen Zivilbediensteten sowie von Soldatinnen im BMLV zielorientiert und nachhaltig entgegen zu wirken.
  4. Absatz 4,Der Frauenförderungsplan des BMLV legt nachfolgend Ziele und Maßnahmen zur Frauenförderung fest. Der in der Anlage befindliche Implementierungsplan soll nach jeweils zwei Jahren über den Stand der Umsetzung berichten und ist demzufolge an die aktuelle Entwicklung anzupassen.

Im RIS seit

02.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2023

Gesetzesnummer

20011098

Dokumentnummer

NOR40221921

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2020/126/P0/NOR40221921

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