Bundesrecht konsolidiert

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Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 364/2017

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.12.2017

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Titel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018
StF: BGBl. II Nr. 364/2017

Im RIS seit

13.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010079

Dokumentnummer

NOR40199522

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2017/364/P0/NOR40199522

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