(3)Absatz 3,Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 97/2026)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2026,)