Strafbestimmungen
§ 11.Paragraph 11,
Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 4 MOG 2007 begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Kasein oder Kaseinate bei der Herstellung von Käse ohne die dafür erforderliche Genehmigung verwendet. Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 4, MOG 2007 begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraph 5, Kasein oder Kaseinate bei der Herstellung von Käse ohne die dafür erforderliche Genehmigung verwendet.