Bundesrecht konsolidiert

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Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“ § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 295/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
StF: BGBl. II Nr. 295/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraph 27, Absatz eins und Paragraph 28, Absatz 2, des Universitäts-Studiengesetzes, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2002,, wird verordnet:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002766

Dokumentnummer

NOR30003013

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2003/295/P0/NOR30003013

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