Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
HeUZG
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz einsDie Zweckzuschüsse an die Länder zielen darauf ab, die Länder bei der Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zu unterstützen.Die Zweckzuschüsse an die Länder zielen darauf ab, die Länder bei der Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2 f, Ziffer eins b, Umweltförderungsgesetz (UFG), Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993,, zu unterstützen.
Im RIS seit
03.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Gesetzesnummer
20012475
Dokumentnummer
NOR40258725