Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ) § 0

Kurztitel

Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 173/2021

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.07.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
StF: BGBl. I Nr. 173/2021 (NR: GP XXVII RV 932 AB 999 S. 117. BR: AB 10713 S. 929.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG wurde genehmingt Anmerkung, genehmigt).

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, nachfolgend Vertragsparteien genannt, sind

  • Strichaufzählung
    angesichts der regelmäßigen Überlastungen des Straßennetzes in der Hauptstadtregion Linz infolge der bundesweit überdurchschnittlichen Arbeitsplatzkonzentration,
  • Strichaufzählung
    angesichts der negativen Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit des regionalen Kraftfahrlinienverkehrs speziell in Regionen nördlich der Donau, die entweder nicht durch stauunabhängige und leistungsfähige Schienenwege oder nicht umstiegsfrei erschlossen sind,
  • Strichaufzählung
    angesichts der Tatsache, dass das Straßenbahnnetz auf der einzigen Durchmesserlinie über die zentrale Innenstadtachse „Landstraße“ an seine kapazitiven und im Straßenbahntunnel Hauptbahnhof an seine infrastrukturellen Kapazitätsgrenzen stößt,
  • Strichaufzählung
    angesichts der angestrebten Entlastung der bestehenden Eisenbahn- und Straßenbahnanlagen am Hauptbahnhof Linz,
  • Strichaufzählung
    angesichts des Erfordernisses einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Erschließung aufkommensstarker Standorte wie etwa der Johannes-Kepler-Universität, des Kepler-Universitätsklinikums im Linzer Spitälerviertel und des Dienstleistungs- und Kapitalmarktzentrums Europaplatz, die für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eine Schlüsselrolle einnehmen,
  • Strichaufzählung
    angesichts des knapp 30-jährigen Planungszeitraumes der umstiegsfreien Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Mühlkreisbahnhof, in dem sich diese Maßnahme als robustes und beständiges Element der oberösterreichischen Verkehrspolitik erwiesen hat,
  • Strichaufzählung
    angesichts der erheblichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe, die an den Messergebnissen der Landesmessstellen im Linzer Stadtgebiet ersichtlich sind,
  • Strichaufzählung
    angesichts der unbestrittenen Handlungserfordernisse zur Stabilisierung der Klimafolgen und
  • Strichaufzählung
    angesichts des Bekenntnisses der Vertragsparteien zum fortgesetzten und nachhaltigen Ausbau von Stadtregionalbahnen im städtischen Bereich mit über das Stadtgebiet hinausgehender Funktion als effizientes Verkehrsmittel in den Ballungsräumen vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr in den Ballungsräumen und zur weiteren Forcierung umweltgerechter Mobilitätsformen

übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8, Absatz eins, mit Ablauf des 15. Juli 2021 in Kraft getreten.

Schlagworte

Eisenbahnanlage, Dienstleistungszentrum

Im RIS seit

30.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2024

Gesetzesnummer

20011643

Dokumentnummer

NOR40237590

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2021/173/P0/NOR40237590

Navigation im Suchergebnis