(2)Absatz 2,Zur Ausübung des Aufsichtsrechts ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu den Sitzungen des Aufsichtsrats oder dem sonst nach Gesetz oder Satzung einzurichtenden Aufsichtsorgan der EAG-Förderabwicklungsstelle einzuladen. Sie kann sich durch Bedienstete ihres Bundesministeriums vertreten lassen. Die Bundesministerin oder die sie vertretenden Bediensteten nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsorgans mit beratender Stimme teil.