Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wirdgenehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wirdgenehmigt.
Der Bund – vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend – und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau – im Folgenden Vertragspartner genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen: