Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Marktordnungsgesetz 2021
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6g
Inkrafttretensdatum
01.01.2023
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MOG 2021
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Landwirtschaftliche Betriebsberatung
§ 6g.Paragraph 6 g,
Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind durch Verordnung die näheren Vorgaben für die Beratungsanbieter sowie zum Umfang des Angebots und eine jährliche Berichtslegung festzulegen. Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gemäß Artikel 15, der Verordnung (EU) 2021/2115 sind durch Verordnung die näheren Vorgaben für die Beratungsanbieter sowie zum Umfang des Angebots und eine jährliche Berichtslegung festzulegen.
Im RIS seit
10.06.2022
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2022
Gesetzesnummer
20005399
Dokumentnummer
NOR40244388