Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – kommen überein, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: