vom Restbetrag:
40 vom Hundert nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches, 25 vom Hundert nach Fertigstellung der Rohinstallationen, 15 vom Hundert nach Fertigstellung der Fenster und deren
Verglasung,
17 vom Hundert nach Bezugsfertigstellung und
3 vom Hundert nach Fertigstellung der gesamten Anlage oder bei
vereinbarter vorzeitiger Übernahme des Gebäudes oder der Wohnung.