Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 41 Abs. 2 für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 41, Absatz 2, für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bolivien, Brasilien, Burundi, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark (ohne Färöer-Inseln und Grönland), Deutschland, Ecuador, El Salvador, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Frankreich, Gabun, Griechenland, Guinea, Haiti, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Kenia, Kolumbien, Kongo, Kuba, Malawi, Mexiko, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Papua-Neuguinea, Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Schweiz, Simbabwe, Spanien, Vereinigte Republik Tansania, Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda, Venezuela, Vereinigtes Königreich (einschließlich Jersey und St. Helena), Zaire, Zentralafrikanische Republik und Zypern.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Art. 26 erklärt:Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Artikel 26, erklärt:
Belgien, Guatemala, Luxemburg, Madagaskar und Paraguay.