Bundesrecht konsolidiert

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Einrichtung eines Ausbildungsversuches zur Erlernung von mehreren Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit oder mit Zusatzausbildungen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einrichtung eines Ausbildungsversuches zur Erlernung von mehreren Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit oder mit Zusatzausbildungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 552/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Außerkrafttretensdatum

24.12.2018

Index

50/04 Berufsausbildung

Titel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der ein Ausbildungsversuch zur Erlernung von mehreren Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit oder mit Zusatzausbildungen eingerichtet wird
StF: BGBl. Nr. 552/1996

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, insbesondere dessen Paragraph 8 a, Absatz 2 und 3, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales verordnet:

Schlagworte

e-rk3
Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG (BGBl. I Nr. 61/2018)

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2025

Gesetzesnummer

10007833

Dokumentnummer

NOR11007973

Alte Dokumentnummer

N5199658371J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/552/P0/NOR11007973

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