(11)Absatz 11Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, eine sonstige Leistung, die nicht in Abs. 6 bis 8 und 10 bezeichnet ist, an einen im Inland ansässigen Unternehmer, eine im Inland gelegene Betriebsstätte eines Unternehmers oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland, so wird die Leistung dort ausgeführt, wo sie genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird.Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, eine sonstige Leistung, die nicht in Absatz 6 bis 8 und 10 bezeichnet ist, an einen im Inland ansässigen Unternehmer, eine im Inland gelegene Betriebsstätte eines Unternehmers oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland, so wird die Leistung dort ausgeführt, wo sie genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird.