Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens -
in der Erwägung,
daß die Sicherheit der Bevölkerung und die wirksame Ausübung zahlreicher menschlicher Tätigkeiten von meteorologischen Informationen abhängen und genauere und schneller verfügbare Vorhersagen erfordern;
daß die Möglichkeit, die Vorhersagen zu verbessern, weitgehend von der Verfügbarkeit sowohl lokaler als auch weltweiter Wetterbeobachtungen abhängt, auch solcher, die abgelegene Gebiete und Wüstenregionen betreffen;
daß die meteorologischen Satelliten den Beweis für ihre Eignung und ihre einzigartigen Möglichkeiten als Ergänzung der Bodenbeobachtungssysteme erbracht haben, insbesondere bei der ständigen Wetterüberwachung sowie bei der Durchführung und schnellen Sammlung von Beobachtungen über den unzugänglichsten Gebieten der Erdoberfläche;
im Hinblick darauf,
daß die Weltorganisation für Meteorologie ihren Mitgliedern empfohlen hat, die meteorologische Datenbasis zu verbessern, und als Beitrag zur „Welt-Wetter-Wacht” die Pläne zur Entwicklung und Nutzung eines weltumspannenden Satelliten-Beobachtungssystems entschieden unterstützt hat;
daß das von der Europäischen Weltraumorganisation durchgeführte METEOSAT-Versuchsprogramm die Fähigkeit Europas bewiesen hat, seinen Teil an der Verantwortung für den Betrieb eines weltumspannenden Satelliten-Beobachtungssystems zu übernehmen;
in der Erkenntnis,
daß keine nationale oder internationale Organisation eine Regelung vorgesehen hat, durch die Europa alle durch meteorologische Satelliten gewonnenen Beobachtungen erhält, die zur Abdeckung der für Europa wichtigen Gebiete erforderlich sind;
daß der personelle, technische und finanzielle Bedarf für die Durchführung von Tätigkeiten im Weltraum so groß ist, daß er mit den Möglichkeiten eines einzelnen europäischen Landes nicht zu decken ist;
daß es wünschenswert ist, den europäischen meteorologischen Organisationen einen Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, der sie befähigt, gemeinsame Unternehmungen unter Verwendung der auf die meteorologische Forschung und die Wettervorhersage anwendbaren Weltraumtechnologien in Angriff zu nehmen;
sind wie folgt übereingekommen: