(5)Absatz 5Gewerbliche Unternehmen, denen die Auszeichnung gemäß Abs. 1 nicht verliehen worden ist, dürfen das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr nicht führen.Gewerbliche Unternehmen, denen die Auszeichnung gemäß Absatz eins, nicht verliehen worden ist, dürfen das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr nicht führen.