Anmerkung
Zu Abs. 1: Siehe die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der Aufgaben des Bundes vom Arbeitsmarktservice auf die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen übertragen werden,
BGBl. Nr. 960/1994.
Zu Abs. 6: Inkrafttreten des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes: 1.7.1999
Abs. 6 wurde mit Novelle
BGBl. I Nr. 88/2000 ein zweites Mal vergeben.
Zu Abs. 11: Inkrafttreten des Abkommens über die Freizügigkeit: 1.6.2002,
BGBl. III Nr. 133/2002 § 2 Abs. 9 ist von der Novelle
BGBl. I Nr. 111/2002 nicht betroffen.
Zu Abs. 12: § 81 Abs. 5 ist von der Novelle
BGBl. I Nr. 111/2002 nicht betroffen, dafür § 81 Abs. 2.
Zu Abs. 14: Inkrafttreten des Öffnungszeitengesetzes: 1.8.2003.
Abs. 15 wurde mit Novelle
BGBl. I Nr. 131/2004 ein zweites Mal vergeben.
Abs. 14 wurde mit Novelle
BGBl. I Nr. 161/2006 ein zweites Mal vergeben.
Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB),
BGBl. I Nr. 59/2008, wurde berücksichtigt.
Abs. 37 wurde mit Novelle
BGBl. I Nr. 68/2008 ein zweites Mal vergeben.
Im RIS seit
20.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011