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Gewerbeordnung 1994 § 353a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2005

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 353a

Inkrafttretensdatum

25.06.2005

Außerkrafttretensdatum

11.07.2013

Abkürzung

GewO 1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 353 a,
  1. Absatz einsSoweit nicht bereits nach Paragraph 353, erforderlich, hat der Genehmigungsantrag für eine gemäß Paragraph 77 a, zu genehmigende Betriebsanlage folgende Angaben zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      die in der Betriebsanlage verwendeten oder erzeugten Stoffe und Energie;
    2. Ziffer 2
      eine Beschreibung des Zustands des Betriebsanlagengeländes;
    3. Ziffer 3
      die Quellen der Emissionen aus der Betriebsanlage;
    4. Ziffer 4
      Art und Menge der vorhersehbaren Emissionen aus der Betriebsanlage in jedes Umweltmedium;
    5. Ziffer 5
      die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt;
    6. Ziffer 6
      Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen;
    7. Ziffer 7
      Maßnahmen zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung der Emissionen;
    8. Ziffer 8
      sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Paragraph 77 a, ;,
    9. Ziffer 9
      die wichtigsten vom Antragsteller gegebenenfalls geprüften Alternativen in einer Übersicht;
    10. Ziffer 10
      eine allgemein verständliche Zusammenfassung der vorstehenden sowie der gemäß Paragraph 353, Ziffer eins, Litera a und Litera c, erforderlichen Angaben.
    Sind Vorschriften des WRG 1959 mitanzuwenden (Paragraph 356 b, Absatz eins,), so hat der Genehmigungswerber schon vor dem Genehmigungsantrag dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan die Grundzüge des Projekts anzuzeigen.
  2. Absatz 2Der Absatz eins, gilt sinngemäß für den Antrag um Genehmigung einer wesentlichen Änderung (Paragraph 81 a, Ziffer eins,) einer dem Paragraph 77 a, unterliegenden Betriebsanlage.

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2013

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR40067077

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