Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1994
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 194
Inkrafttretensdatum
19.03.1994
Außerkrafttretensdatum
31.07.2002
Abkürzung
GewO 1994
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Pyrotechnische Scherzartikel
§ 194.Paragraph 194,
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung jene pyrotechnischen Scherzartikel zu bezeichnen, auf die wegen ihrer Beschaffenheit insbesondere im Hinblick auf die in ihren Sätzen enthaltene Energie die im § 193 Abs. 2 angeführten Umstände zutreffen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung jene pyrotechnischen Scherzartikel zu bezeichnen, auf die wegen ihrer Beschaffenheit insbesondere im Hinblick auf die in ihren Sätzen enthaltene Energie die im Paragraph 193, Absatz 2, angeführten Umstände zutreffen.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2023
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR12082457
Alte Dokumentnummer
N5199434719J