Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 34
Inkrafttretensdatum
01.07.1994
Außerkrafttretensdatum
10.08.2000
Abkürzung
UVP-G 2000
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 46 Abs. 5
Text
Sonstige Beteiligte
§ 34.Paragraph 34,
Die Standortgemeinde, die unmittelbar angrenzenden Gemeinden und der Umweltanwalt haben jedenfalls das Recht, innerhalb der in § 32 genannten Frist eine Stellungnahme einzubringen und an dem im Anhang 2 zum Vorhaben angeführten Leitverfahren als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht (§ 17 AVG) teilzunehmen. Die Standortgemeinde, die unmittelbar angrenzenden Gemeinden und der Umweltanwalt haben jedenfalls das Recht, innerhalb der in Paragraph 32, genannten Frist eine Stellungnahme einzubringen und an dem im Anhang 2 zum Vorhaben angeführten Leitverfahren als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht (Paragraph 17, AVG) teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Gesetzesnummer
10010767
Dokumentnummer
NOR12136707
Alte Dokumentnummer
N8199330540J