Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde - nachdem die Frist hiefür gemäß Abs. 5 vom Rat verlängert wurde - am 22. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Anwendung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1983 durch Österreich erfolgt gemäß Abs. 5 der Resolution rückwirkend ab 1. Oktober 1992.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde - nachdem die Frist hiefür gemäß Absatz 5, vom Rat verlängert wurde - am 22. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Anwendung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1983 durch Österreich erfolgt gemäß Absatz 5, der Resolution rückwirkend ab 1. Oktober 1992.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und Organisationen die Resolution angenommen bzw. sind ihr beigetreten: Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Burundi, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gabun, Griechenland, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kuba, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mexiko, Nicaragua, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Portugal, Ruanda, Schweden, Schweiz, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Sri Lanka, Tansania, Thailand, Togo, Uganda, Venezuela, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich (einschließlich Guernsey, Jersey und St. Helena), Vietnam, Zentralafrikanische Republik, Zypern, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Die nachstehenden Staaten haben erklärt, das verlängerte Übereinkommen vorläufig anzuwenden: Ghana, Nigeria, Spanien, Zaire.
Anläßlich der Hinterlegung seiner Annahmeurkunde hat Japan erklärt, die weitere Verlängerung des genannten Übereinkommens gemäß den Gesetzen und Bestimmungen Japans zu erfüllen.