Bundesrecht konsolidiert

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EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw. § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 391/1993 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Typ

Vertrag - EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.06.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Titel

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über die vorläufige Anwendung des Abkommens über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft
StF: BGBl. Nr. 391/1993 (NR: GP XVIII RV 1008 AB 1025 S. 115. BR: AB 4530 S. 569.)

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist die Kundmachung des Briefwechsels in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als zweckentsprechende Kundmachung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung anzusehen und sind alle genannten Sprachfassungen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2026

Gesetzesnummer

10007416

Dokumentnummer

NOR11007540

Alte Dokumentnummer

N5199328421J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/391/P0/NOR11007540

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