Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommensteuer samt Protokoll (Malaysia)
Typ
Vertrag – Malaysia
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.12.1990
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
20.09.1989
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malaysia plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
StF:
BGBl. Nr. 664/1990 (NR: GP XVII
RV 1223 VV
S. 142. BR:
AB 3862 S. 530.)
Sprachen
Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
DIE REGIERUNG VON MALAYSIA
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. September 1990 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 mit 1. Dezember 1990 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. September 1990 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Dezember 1990 in Kraft.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Gesetzesnummer
10004662
Dokumentnummer
NOR11004711
Alte Dokumentnummer
N3199012131H