Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. April 1986 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 13 mit 1. Jänner 1990 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. April 1986 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 13, mit 1. Jänner 1990 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert bzw. genehmigt:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Land Berlin), Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen und Aruba), Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Falkland-Inseln, Montserrat, Anguilla, St. Helena und abhängige Gebiete, Süd-Georgien und Südsandwich-Inseln, Turks- und Caicos-Inseln) und Zypern.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben Irland und das Vereinigte Königreich die Erklärung abgegeben, daß sie davon ausgehen, daß die Europäische Kommission für Menschenrechte in ihrer Geschäftsordnung oder auf andere Weise ein Konsultationsverfahren zwischen der Kommission und jenem Mitgliedstaat, gegen den eine Beschwerde eingebracht worden ist, über die Frage, ob die betreffende Beschwerde von einer Kammer oder von der gesamten Kommission geprüft werden soll, vorsieht.