Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Kärnten und Salzburg, vertreten durch ihre Landeshauptmänner - im folgenden auch Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Kärnten und Salzburg, vertreten durch ihre Landeshauptmänner - im folgenden auch Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen: