Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 461/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 540/1991

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1991

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Titel

Verordnung der Bundesregierung vom 19. September 1989, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird
StF: BGBl. Nr. 461/1989

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 48, Absatz 6, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 333, wird verordnet:

Schlagworte

BGBl. Nr. 333/1979

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

10008684

Dokumentnummer

NOR11008835

Alte Dokumentnummer

N6198910957A

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/461/P0/NOR11008835

Navigation im Suchergebnis