Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
dasdas Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Salzburg, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann, und
dasdas Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann,
imSub-Litera, i, m folgenden Vertragsparteien genannt, überzeugt von der Notwendigkeit der raschen Fertigstellung eines bundesweiten Warn- und Alarmsystems für die unverzügliche und gezielte Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Hilfsdienste in Katastrophen- und Krisenfällen, schließen gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung:folgenden Vertragsparteien genannt, überzeugt von der Notwendigkeit der raschen Fertigstellung eines bundesweiten Warn- und Alarmsystems für die unverzügliche und gezielte Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Hilfsdienste in Katastrophen- und Krisenfällen, schließen gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung: