Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse samt Anhang § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse samt Anhang

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 563/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 390/1993

Typ

Vertrag – EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Unterzeichnungsdatum

31.07.1987

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. Abkommen, BGBl. Nr. 391/1993

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER EINE GEMEINSAME DISZIPLIN BETREFFEND DEN GEGENSEITIGEN HANDEL MIT KÄSE
StF: BGBl. Nr. 563/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Der Ratifikationsvorbehalt wurde am 20. Oktober 1987 zurückgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem zweiten Absatz mit 1. September 1987 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026

Gesetzesnummer

10006852

Dokumentnummer

NOR11006965

Alte Dokumentnummer

N5198710330W

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/563/P0/NOR11006965

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