Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 486/1987

Typ

Vertrag – Korea/R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1987

Außerkrafttretensdatum

28.02.2023

Unterzeichnungsdatum

08.10.1985

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2

Titel

(ÜBERSETZUNG)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 486/1987 (NR: GP XVI RV 792 AB 955 S. 143. BR: AB 3137 S. 477.)

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Korea,

von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Dezember 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2023

Gesetzesnummer

10004516

Dokumentnummer

NOR11004552

Alte Dokumentnummer

N3198712726T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/486/P0/NOR11004552

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